Das Mieterstrom-Modell: Wohnwirtschaftliche PV-Nutzung
Der Vermieter wird somit kompletter Stromlieferant, das bedeutet, er verkauft seinen Mietern den auf dem Dach produzierten Solarstrom sowie den Reststrom vom Netzbetreiber. Hierzu schließt der Vermieter einen Liefervertrag mit einem beliebigen Stromanbieter ab. Durch den Einbau von Smart-Metern anstelle der alten Stromzähler wird der genaue Verbrauch der einzelnen Einheiten im 15 Minuten-Takt erfasst, wobei der Solar- und Reststrom separat aufgeführt werden. Der Vermieter ist somit Stromlieferant und legt die Abrechnungspreise selber fest. Der Mieter zahlt wie gewohnt die Abschläge, nun jedoch an den Vermieter und erhält jährlich eine detaillierte Stromabrechnung. Es besteht allerdings keine Pflicht für den Mieter an diesem Angebot für nachhaltigen Strom teilzunehmen – dieser ist, wie auch bisher, frei in der Wahl seines Stromanbieters.
So funktioniert es, Schritt für Schritt
- Die PV-Anlage auf dem Dach, sowie neue Zähler (intelligentes Messsystem) werden installiert, wobei Zählerstände fernauslesbar erfasst werden.
- Der Vermieter wird Stromanbieter und liefert Strom aus der PV-Anlage und wenn die Sonne nicht scheint, den Strom vom Netzbetreiber.
- Der Mieter kündigt den bestehenden Vertrag mit seinem Stromanbieter.
- Der Mieter schließt einen Stromliefervertrag mit dem Vermieter ab.
- Der Mieter zahlt dem Vermieter eine monatliche Grundgebühr und eine geringe Gebühr für das Messsystem und die Abrechnung.
- Der Mieter bekommt einmal im Jahr eine detaillierte Stromabrechnung.
- Der Mieter freut sich über die Ersparnis.
- Der Vermieter freut sich über die PV-Stromerlöse und den gesetzlichen Mieterstromzuschlag.
- Nicht-Teilnehmer werden weiterhin von einem Stromversorger Ihrer Wahl aus dem öffentlichen Netz versorgt.
Planungssicherheit für Vermieter und Mieter
Der Vermieter entscheidet, welchen Preisvorteil er an seine Mieter weitergibt. Der Mieter kann von dem Solarstrom, dem kumulierten Strom-Liefervertrag und dem Mieterstromzuschlag profitieren.
Das virtuelle Summenzähler Modell
Beim virtuellen Summenzählermodell sind alle Zähler (also hier Z-PV, Z-N1 bis Z-N3) reguliert. Der PV-Zähler und die Zähler der Teilnehmer (also hier Z-PV, Z-N1 und Z-N2) müssen jeweils intelligente Messsysteme sein. Üblicherweise bekommt auch der Nicht-Teilnehmer (hier Z-N3) ein intelligentes Messsystem. Ein intelligentes Messsystem besteht aus einer modernen Messeinríchtung und einem Smart Meter Gateway. Die Zählerstände von intelligenten Messsystemen sind fernauslesbar.
Mieterstrom-Abrechnung leicht gemacht
Mit der Installation von Intelligenten, fernauslesbaren Messeinrichtungen ist die Grundlage für eine professionelle Stromabrechnung gegeben. Die automatisierte Erfassung der individuellen Verbräuche und die Umlegung der Kosten auf die teilnehmenden Mieter wird transparent und einfach. Noch simpler wird es durch den Service von SOLARPROJEKT 3S, der Ihnen die Erstellung der professionellen Abrechnungen inkl. Verbrauchshinweisen und Erläuterungen und deren Zustellung an die Mieter komplett abnimmt.
Professionelle Stromabrechnung
Die Daten der intelligenten Messeinrichtungen fließen in eine umfassende Mieter- Abrechnung, die auf die Ihre Bedürfnisse als Stromanbieter angepasst wird.
Eine vollständige Muster-Abrechnung im PDF-Format erhalten Sie durch einen Klick auf die nebenstehende Mustergrafik.
Passgenaue Unterstützung durch SOLAR PROJEKT-3S
SOLAR PROJEKT-3S hat die maßgescheiderten Services, Sie haben die Wahl:
Paket Basic
SOLAR PROJEKT-3S montiert die Solaranlage schlüsselfertig auf Festpreisbasis und unterstützt den Vermieter bei der Einrichtung der Messeinrichtungen und der damit verbundenen Arbeiten durch ein Partnerunternehmen.
Rundum-Sorglos-Paket
SOLAR PROJEKT-3S montiert die Solaranlage schlüsselfertig auf Festpreisbasis und erstellt darüber hinaus termingerecht die Abrechnungen für alle teilnehmenden Mieter.
Aktuelle EEG-Vergütungsätze
Vom Staat garantiert für 20 Jahre ab Inbetriebnahme der PV-Anlage
Installierte Leistung der PV-Anlage in kW | Mieterstomzuschlag in Cent/kWh | Teileinspeise-Vergütung in Cent/kWh | Volleinspeise-Vergütung in Cent/kWh |
---|---|---|---|
0-10 | 2,64 | 8,11 | 12,87 |
10-40 | 2,45 | 7,03 | 10,79 |
40-100 | 1,65 | 7,24 | 12,29 |
100-400 | 1,65 | 8,11 | 10,41 |
400-750 | 1,65 | 7,24 | 9,12 |
750-1000 | 1,65 | 5,74 | 7,62 |
Damit können Sie garantiert rechnen
Die Vergütung gilt jeweils für den Teil der installierten Leistung, der in die jeweilige Kategorie fällt.
Ein Beispiel: Eine PV-Anlage mit 25 kW Leistung bekommt für die ersten 10 kW eine staatliche EEG-Teil- einspeise-Vergütung von 8,11 Cent/kWh für ins öffentliche Netz eingespeisten PV-Strom. Für die nächsten 15 kW Leistung bekommt die PV-Anlage eine staatliche EEG-Teileinspeise-Vergütung von 7,03 Cent/kWh für ins öffentliche Netz eingespeisten PV-Strom. Für den an Mieter gelieferten PV-Strom zahlt der Staat für die ersten 10 kW PV-Anlagenleistung einen Mieterstromzuschlag in Höhe von 2,64 Cent/kWh und für die nächsten 15 kW einen Mieterstromzuschlag in Höhe von 2,45 Cent/kWh.
Für PV-Anlagen ab 100 kW-Leistung besteht eine gesetzliche Direktvermarktungspfllicht für den in das öffentliche Netz eingespeisten PV-Strom. Wird eine PV-Anlage direktvermarktet, dann zahlt der Staat dem PV-Anlagenbetreiber zusätzlich zur garantierten EEG-Vergütung noch einen Direktvermarktungsbonus von 0,4 Cent/kWh für den ins öffentliche Netz eingespeisten PV-Strom.